| Erweiterung in 2007: Bulgarien und Rumänien |
Nachdem Bulgarien und Rumänien bereits 1995 die Mitgliedschaft in der EU beantragt hatten, waren im Oktober 1999 die Beitrittsverhandlungen eröffnet worden. Die beiden Länder sind am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beigetreten.
| Kandidaten für den Erweiterungsprozess nach 2007 |
Die Türkei war eines der ersten Länder Südosteuropas, das sich für eine EU-Mitgliedschaft beworben hatte. Bereits 1987 wurde der entsprechende Antrag von der damaligen türkischen Regierung gestellt. Am 03. Oktober 2005 wurden dann erste Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen. Allerdings werden sich die Verhandlungen voraussichtlich mindestens bis 2014 hinziehen, da die Türkei noch zahlreiche Reformen realisieren muss, um vor allem in wirschaftlicher Hinsicht beitrittsfähig zu sein.
Außerdem prüft die Europäische Kommission zurzeit den Beitrittsantrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vom März 2004. Am 17. Dezember 2005 erhielt das Land den Status eines Beitrittskandidaten. Ein konkreter Termin für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen steht allerdings noch nicht fest.
Kroatien ist ein weiterer EU-Beitrittskandidat. Dies wurde vom Rat der Europäischen Union am 17. und 18. Juni 2004 in Brüssel beschlossen, nachdem sich Kroatien am 20. Februar 2003 förmlich um einen Beitritt beworben hatte. Im Frühjahr 2006 wurden die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufgenommen.
Zudem gelten Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro und Serbien als potentielle Beitrittskandidaten. Ihre Anerkennung als Kandidaten hängt dabei im Wesentlichen von ihren Fortschritten im Stabilisierungs- und Assoziationsprozess ab, der die Stabillisierung und den schnellen Wechsel zu einer funktionierenden Marktwirtschaft, die Förderung von regionaler Kooperation und die Aussicht auf eine Mitgliedschaft in der EU zum Ziel hat.
| Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) |
Die Europäische Nachbarschaftspolitik richtet sich an die Nachbarländer der EU und insbesondere an diejenigen, die infolge der Erweiterung näher an die EU herangerückt sind. Dies gilt in Europa für Russland, die Ukraine, Belarus und Moldau. Im Mittelmeerraum richtet sich die ENP an alle nicht der EU angehörenden Teilnehmer der "Europa-Mittelmeer-Partnerschaft" dem sog. "Barcelona-Prozess" (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästinensische Behörde, Syrien und Tunesien). Die Europäische Kommission schlägt vor, dass der geographische Geltungsbereich der ENP zudem auf Armenien, Aserbaidschan und Georgien erweitert wird.
Wenn Sie mehr zum Thema "EU-Erweiterung" wissen wollen, empfehlen wir Ihnen die offizielle Homepage der EU:
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