|
Seit ihrer Gründung im Jahr 1957 hat die Europäische Union ihre Grenzen ständig erweitert und neue Mitglieder aufgenommen.
 Grafik: EU-Erweiterungshistorie (Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
| Erweiterung der Europäischen Union |
Zwischen Atlantik und Schwarzem Meer vereint die Union den westlichen und den östlichen Teil Europas, das durch den Kalten Krieg vor 60 Jahren in zwei Lager gespalten worden war. Schritt für Schritt ist seit 1957 aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit sechs Ländern die Europäische Union mit heute 27 Mitgliedstaaten und fast 500 Millionen Einwohnern geworden.
Weitere Beitritte werden folgen. Die Vorteile liegen auf der Hand: die EU hat den Binnenmarkt geschaffen, eine gemeinsame Währung eingeführt und ihre zunächst wirtschafts- und sozialpolitisch ausgerichtete Agenda um die Außen- und Sicherheitspolitik erweitert. Eine der wichtigsten Prioritäten der Union nach den letzten Erweiterungsrunden ist es, den Lebensstandard in den seit 2004 beigetretenen Ländern – Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern – auf EU-Niveau anzuheben. Bulgarien und Rumänien traten der EU im Januar 2007 bei.
Die Erweiterungsrunden der EU:
- 1957 Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande
- 1973 Dänemark, Großbritannien und Irland
- 1981 Griechenland
- 1986 Portugal und Spanien
- 1995 Finnland, Österreich und Schweden
- 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern
- 2007 Bulgarien und Rumänien
Bedingungen für die Mitgliedschaft
Jeder europäische Staat kann grundsätzlich den Antrag zur Aufnahme in die Europäische Union stellen.
Voraussetzung ist allerdings das Bekenntnis zu den Grundsätzen, die in den Kopenhagener Kriterien festgelegt sind. Laut Artikel 49 des Vertrags von Maastricht (1992) müssen neue Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt ihres Beitritts folgende grundlegende Bedingungen für eine Mitgliedschaft nachweisen:
- stabile Institutionen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten gewährleisten;
- eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der EU standzuhalten;
- die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Pflichten zu erfüllen und die Ziele der Union zu unterstützen. Die beitrittswilligen Länder müssen über eine öffentliche Verwaltung verfügen, die die EU-Rechtsvorschriften in der Praxis anwenden und durchsetzen kann.
Die Beitrittskandidaten
Die Europäische Union hat am 3. Oktober 2005 die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eröffnet, allerdings muss die Türkei noch zahlreiche Reformen durchführen, um beitrittsfähig zu sein. Auch mit Kroatien werden seit dem 3. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen geführt. Andere Staaten des ehemaligen Jugoslawiens haben ebenfalls Interesse an einem EU-Beitritt geäußert. Mazedonien ist seit 17. Dezember 2005 offizieller Beitrittskandidat. Den Status potenzieller Beitrittskandidaten genießen: Albanien – hat am 28. April 2009 seinen Beitrittsantrag gestellt - Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Kosovo.
|