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Erweiterungschronik der Europäischen Union
Die Erweiterung der Europäischen Union bietet vielfältige Chancen für das Unternehmertum in Europa. Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick über Historie und Zukunft der EU.

Kurzer Überblick über die Historie der EU-Erweiterungen

     
Seit ihrer Gründung im Jahr 1957 hat die Europäische Union ihre Grenzen ständig erweitert und neue Mitglieder aufgenommen.

EU-Erweiterungshistorie (Vorschaugrafik)
  
Grafik: EU-Erweiterungshistorie  (Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)

Erweiterung der Europäischen Union

Zwischen Atlantik und Schwarzem Meer vereint die Union den westlichen und den östlichen Teil Europas, das durch den Kalten Krieg vor 60 Jahren in zwei Lager gespalten worden war. Schritt für Schritt ist seit 1957 aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit sechs Ländern die Europäische Union mit heute 27 Mitgliedstaaten und fast 500 Millionen Einwohnern geworden.

Weitere Beitritte werden folgen. Die Vorteile liegen auf der Hand: die EU hat den Binnenmarkt geschaffen, eine gemeinsame Währung eingeführt und ihre zunächst wirtschafts- und sozialpolitisch ausgerichtete Agenda um die Außen- und Sicherheitspolitik erweitert. Eine der wichtigsten Prioritäten der Union nach den letzten Erweiterungsrunden ist es, den Lebensstandard in den seit 2004 beigetretenen Ländern – Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern – auf EU-Niveau anzuheben. Bulgarien und Rumänien traten der EU im Januar 2007 bei.

Die Erweiterungsrunden der EU:

  • 1957 Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande
  • 1973 Dänemark, Großbritannien und Irland
  • 1981 Griechenland
  • 1986 Portugal und Spanien
  • 1995 Finnland, Österreich und Schweden
  • 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern
  • 2007 Bulgarien und Rumänien

Bedingungen für die Mitgliedschaft

Jeder europäische Staat kann grundsätzlich den Antrag zur Aufnahme in die Europäische Union stellen.

Voraussetzung ist allerdings das Bekenntnis zu den Grundsätzen, die in den Kopenhagener Kriterien festgelegt sind. Laut Artikel 49 des Vertrags von Maastricht (1992) müssen neue Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt ihres Beitritts folgende grundlegende Bedingungen für eine Mitgliedschaft nachweisen:

  • stabile Institutionen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten gewährleisten;
  • eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der EU standzuhalten;
  • die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Pflichten zu erfüllen und die Ziele der Union zu unterstützen. Die beitrittswilligen Länder müssen über eine öffentliche Verwaltung verfügen, die die EU-Rechtsvorschriften in der Praxis anwenden und durchsetzen kann.

Die Beitrittskandidaten

Die Europäische Union hat am 3. Oktober 2005 die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eröffnet, allerdings muss die Türkei noch zahlreiche Reformen durchführen, um beitrittsfähig zu sein. Auch mit Kroatien werden seit dem 3. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen geführt. Andere Staaten des ehemaligen Jugoslawiens haben ebenfalls Interesse an einem EU-Beitritt geäußert. Mazedonien ist seit 17. Dezember 2005 offizieller Beitrittskandidat. Den Status potenzieller Beitrittskandidaten genießen: Albanien – hat am 28. April 2009 seinen Beitrittsantrag gestellt - Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Kosovo.


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Gemeinsame Währung in der Euro Zone

Ein gemeinsamer Wirtschaftsraum erfordert auch eine gemeinsame Währung. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken bilden gemeinsam das Eurosystem, dessen Aufgabe es ist, die Preisstabilität in der Eurozone und die Kaufkraft des Euro zu erhalten. Um den Euro als offizielles Zahlungsmittel einzuführen, muss ein Mitgliedstaat folgende Konvergenzkriterien erfüllen:

  • Die Inflationsrate darf maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedsländer des Vorjahres liegen.
  • Das jährliche öffentliche Defizit (Nettoneuverschuldung) darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts betragen.
  • Die Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des europäischen Wechselkurssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats.
  • Der langfristige Nominalzinssatz darf maximal zwei Prozentpunkte über jenem der drei preisstabilsten Länder des Vorjahres liegen.

Bislang haben 16 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die einheitliche Währung eingeführt. Zuletzt führte die Slowakei am 1. Januar 2009 den Euro ein. Zypern und Malta folgten am 1. Januar 2008. Slowenien war das erste Land der Erweiterungsrunde 2004, das den Euro eingeführt hat, und zwar am 1. Januar 2007. Elf Mitglieder der Europäischen Union benutzen nicht den Euro. Es sind: Dänemark, Schweden, Großbritannien, Bulgarien, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien.

Euro Einführungen

          Land

Einführung Einwohner
    Belgien 1. Januar 1999  10.666.866
    Finnland 1. Januar 1999     5.289.128
    Frankreich 1. Januar 1999   63.392.140
    Deutschland 1. Januar 1999   82.314.906
    Griechenland 1. Januar 2001   11.125.179
    Irland 1. Januar 1999     4.239.848
    Italien 1. Januar 1999   59.131.287
    Luxemburg 1. Januar 1999        476.200
    Malta 1. Januar 2008        404.962
    Niederlande 1. Januar 1999   16.471.968
    Österreich 1. Januar 1999      8.316.487
    Portugal 1. Januar 1999    10.599.095
    Slowakei 1. Januar 2009      5.389.180
    Slowenien 1. Januar 2007      2.013.597
    Spanien 1. Januar 1999    45.116.894
    Zypern 1. Januar 2008        766.400
          Eurozone    325.714.137

   

Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)

Die Europäische Nachbarschaftspolitik richtet sich an die Nachbarländer der EU und insbesondere an diejenigen, die infolge der Erweiterung näher an die EU herangerückt sind. Dies gilt in Europa für Russland, die Ukraine, Belarus und Moldau. Im Mittelmeerraum richtet sich die ENP an alle nicht der EU angehörenden Teilnehmer der "Europa-Mittelmeer-Partnerschaft" dem sog. "Barcelona-Prozess" (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästinensische Behörde, Syrien und Tunesien). Die Europäische Kommission schlägt vor, dass der geographische Geltungsbereich der ENP zudem auf Armenien, Aserbaidschan und Georgien erweitert wird.


Wenn Sie mehr zum Thema "EU-Erweiterung" wissen wollen, empfehlen wir Ihnen die offizielle Homepage der EU:

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