Mit zusätzlichen Sicherungsmitteln können Sie auch Kunden "mit verbleibendem Restrisiko" ein Zahlungsziel einräumen. Wer kurzfristig kein Risiko eingehen will, verkauft seine Auslandsforderungen an eine Exportfactoring-Gesellschaft und wandelt das ursprüngliche Kreditgeschäft in ein Bargeschäft um. Etwa 10% - 20% der Forderungssumme behält die Factoring-Gesellschaft allerdings bis zur vollständigen Abwicklung des Kaufvertrags ein. Die Gebühren betragen etwa 2% der besicherten Forderungssumme zuzüglich banküblicher Zinsen für die Vorfinanzierung. Vorher sollten Sie aber klären, ob ein Forderungsabtritt in ihrem Abnehmerland generell in Frage kommt.
Bei der Frage, ob ein Auslandsauftrag angenommen wird, sollte allerdings nicht nur der Kunde, sondern auch das Abnehmerland sorgfältig betrachtet werden. Denn beim Export lauern neben dem wirtschaftlichen Risiko, das mit einer Bonitätsprüfung reduziert werden kann, je nach Region auch politische Risiken, auf die der Vertragspartner keinen Einfluss hat. Grundsätzlich sind jene Länder gefährdet, die wirtschaftlich und politisch instabil sind. Die Euler-Hermes Kreditversicherungs-AG, die u.a. die staatlichen Ausfuhrdeckungen für die Bundesrepublik vergibt, zählt hierzu eine Vielzahl von Ländern, die nicht der OECD (Organization for Economic Cooperation and Development), also im Wesentlichen dem EU-/EFTA-Bereich, den USA, Kanada, Japan, Australien und Neuseeland angehören. Bei Geschäften mit diesen Ländern können Kredite über eine staatliche Exportversicherung abgesichert werden. (www.ausfuhrgewaehrleistungen.de)
Auch die Vereinbarung der Lieferbedingungen gilt als wichtiger Bestandteil des grenzüberschreitenden Kaufgeschäftes. Die international anerkannten Incoterms legen verbindlich fest, welche Kosten und Risiken jeweils vom Exporteur bzw. vom Importeur zu tragen sind. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Sie sich im Vertrag ausdrücklich auf die aktuelle Version die "Incoterms 2000" - beziehen.